Was tut der Architekt?

Er berät seinen Auftraggeber. Er entwirft und konstruiert, er sondiert und detailliert, holt Angebote ein, prüft und wertet sie kritisch. Er überwacht die Bauausführung und rechnet die erbrachten Leistungen der Firmen und Handwerker ab.

Was kann der Auftraggeber noch von ihm erwarten?
Grundstücksbeurteilung, Finanzierungs- und Steuerhinweise im Zusammenhang mit dem konkreten Projekt. Mitwirkung bei der Einholung von Nachbarunterschriften. Genug? Noch lange nicht: Teilnahme an Bürgerversammlungen, Auseinandersetzung mit Bürgerinitiativen, Abstimmen der Bauherrenwünsche bei allen möglichen Ämtern, Gespräche mit Beamten, Stadträten, Abgeordneten... Und neuerdings auch Nachmessen des Stammumfanges von Bäumen in Nachbars Garten. Diese zusätzlichen oder besonderen Leistungen - und vieles mehr - kann man von ihm erwarten, wenn man sie honoriert.

Wie steht der Architekt zum Bauherrn?
Der freischaffende Architekt ist nicht nur beauftragter und honorierter Planer. Er ist auch Berater und Treuhänder seines Bauherrn, dem er sein gesamtes, durch Ausbildung und Erfahrung erworbenes Wissen zur Verfügung stellt. Er setzt die Vorstellungen seines Bauherrn in Pläne um, berät ihn gegebenenfalls bei der Grundstückssuche, entwickelt ein der Aufgabenstellung angemessenes Programm und betreut das Bauvorhaben bis zur Fertigstellung. Der Architekt wahrt die Belange des Bauherrn in jeder Hinsicht, warnt ihn vor Fehlentscheidungen und schützt ihn insbesondere vor Übervorteilungen. Dieses Vertrauensverhältnis setzt Toleranz auf beiden Seiten voraus.Es setzt auch die organisatorische und finanzielle Unabhängigkeit des Architekten von der Baudurchführung voraus. Nur wenn der Architekt frei von Interessen der ausführenden Firmen ist, kann er die Belange des Bauherrn und des Objektes sachgemäß vertreten.

Wie arbeitet man mit dem Architekten zusammen?
Schließen Sie einen schriftlichen Vertrag mit ihm ab, der Rechte und Pflichten beider Partner eindeutig regelt. Gehen Sie dabei von realistischen Baukosten aus. Die als Rechtsverordnung der Bundesregierung verbindlich vorgeschriebene Honorarordnung (H0Al) regelt den Honoraranspruch des Architekten. Bedenken Sie dabei, daß nur ein auskömmliches Honorar die Unabhängigkeit des Architekten sichert. Lassen Sie dem Architekten genügend Zeit zur Planung. Freunden Sie sich mit der Entwurfsidee an, lassen Sie sich die Intentionen erklären. Und ändern Sie nichts mehr, wenn der Bauplan eingereicht ist. Ein großer Teil aller Fehler und Kostensteigerungen am Bau resultiert aus den Folgen nachträglicher Änderungen. Beraten Sie mit dem Architekten gemeinsam die Firmenauswahl. Vertrauen Sie seiner Praxis und Erfahrung, auch während der Bauausführung.

Macht sich das Architektenhonorar bezahlt?
In jedem Fall. Denn für einen geringen Teil der Gesamtherstellungskosten erhält der Bauherr das gesamte ,,know how" nämlich alles, was der Architekt an Erfahrung, Praxis, Organisationstalent, Koordinationvermögen, technischem Wissen, künstlerischer Intuition, Materialkenntnissen und Behördenumgangsroutine zu bieten hat. Mit dem Architektenhonorar müssen alle Kosten seines Büros gedeckt werden. Das Honorar ist nicht Gewinn, sondern Umsatz. Es richtet sich nach den anrechenbaren Kosten des Objekts und nach den Honorarzonen der Gebührenordnung HOAl.

Profitiert der Architekt von den steigenden Baupreisen?
Nein. Denn seine eigenen Kosten stiegen in der Vergangenheit stets schneller als seine Honorare, wobei die Personalkosten am stärksten zu Buche schlugen. Auch hat der Architekt im planenden Bereich keinerlei Vorteile, wenn sich die Baukosten erhöhen, denn er erhält seine Vergütung für die Entwürfe nach seiner Kostenberechnung. Die Ausführungsplanung und die Ausschreibungen werden nach dem Kostenanschlag auf der Grundlage der Firmenangebote honoriert und nur die Bauleitung nach den tatsächlichen Kosten. Außerdem verringern sich die Honorarsätze durch die in die HOAl eingebaute Degression mit steigenden Kosten.

Ist der Architekt an kostengünstigem Planen und Bauen interessiert?
Seine Treuhänderstellung verpflichtet ihn dazu. Die Baukosten werden vom Architekten durch Berechnung ermittelt und sind vom Bauherrn zu genehmigen. Mehrkosten treten in erster Linie bei Änderungen im Bauprogramm auf. Der Architekt bemüht sich in dem ihm vorgegebenen Rahmen um optimale Ergebnisse. Die beste Empfehlung für den Architekten ist das qualitätsvolle und preisgünstige Werk.

Nehmen Architekten Provisionen?
Nein! Der Architekt lebt von Leistungshonoraren, die deshalb auskömmlich sein müssen. Seine Einnahmen bestehen weder aus Erfolgshonoraren noch aus Vermittlungsprovisionen. Vergünstigungen handelt er für seinen Bauherrn aus. Jede Provisionsannahme von Handwerkern und Lieferanten ist standeswidrig und zieht berufsgerichtliche Verfahren nach sich.

Genügt zum Bauen nicht der Bauunternehmer allein?
Ohne Pläne und stimmiges Gesamtkonzept kann auch er nicht bauen. Wo und nach welchen Qualitätsvorgaben er sie anfertigen läßt, weiß der Bauherr meist nicht. Vielleicht plant der Unternehmer selbst. Dann hat der Bauherr keinen unabhängigen Berater mehr, der frei von Lieferanteninteressen ist. Auch Architekten haben schon manches verpatzt (die Fehler anderer Berufe sind weniger sichtbar), doch die Masse miserabler Bauten und wirtschaftlicher Reinfälle gehen auf das Konto nicht ausgebildeter "Planer" aller Sparten. Andererseits: Es gibt tatsächlich keine zeitgenössischen Beispiele guter Architektur ohne Architekten. Ähnlich verhält es sich mit der Innenarchitektur, der Garten- und Landschafts-, sowie der städtebaulichen Planung: Auch hier ist der Fachmann nicht zu ersetzen.

Wofür haftet der Architekt?
Für alle eigenen, von ihm zu vertretenen Planungs- und Überwachungsfehler; hierfür muß er einstehen. Der von Ihnen beauftragte Architekt kann Ihnen - im Gegensatz zu Planfertigern, die gleichzeitig Bauleistungen erbringen oder Baustoffe liefern - jederzeit das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachweisen. Diese Versicherung dient auch Ihrer Sicherheit. Übrigens: Für die Haftpflichtversicherung muß er beträchtliche Prämien zahlen.

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