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Er berät seinen Auftraggeber. Er entwirft und
konstruiert, er sondiert und detailliert, holt Angebote ein, prüft und wertet
sie kritisch. Er überwacht die Bauausführung und rechnet die erbrachten
Leistungen der Firmen und Handwerker ab.
Grundstücksbeurteilung, Finanzierungs- und Steuerhinweise im Zusammenhang
mit dem konkreten Projekt. Mitwirkung bei der Einholung von
Nachbarunterschriften. Genug? Noch lange nicht: Teilnahme an Bürgerversammlungen,
Auseinandersetzung mit Bürgerinitiativen, Abstimmen der Bauherrenwünsche bei
allen möglichen Ämtern, Gespräche mit Beamten, Stadträten, Abgeordneten...
Und neuerdings auch Nachmessen des Stammumfanges von Bäumen in Nachbars Garten.
Diese zusätzlichen oder besonderen Leistungen - und vieles mehr - kann man von
ihm erwarten, wenn man sie honoriert.
Der freischaffende Architekt ist nicht nur beauftragter und honorierter
Planer. Er ist auch Berater und Treuhänder seines Bauherrn, dem er sein
gesamtes, durch Ausbildung und Erfahrung erworbenes Wissen zur Verfügung
stellt. Er setzt die Vorstellungen seines Bauherrn in Pläne um, berät ihn
gegebenenfalls bei der Grundstückssuche, entwickelt ein der Aufgabenstellung
angemessenes Programm und betreut das Bauvorhaben bis zur Fertigstellung. Der
Architekt wahrt die Belange des Bauherrn in jeder Hinsicht, warnt ihn vor
Fehlentscheidungen und schützt ihn insbesondere vor Übervorteilungen. Dieses
Vertrauensverhältnis setzt Toleranz auf beiden Seiten voraus.Es setzt auch die
organisatorische und finanzielle Unabhängigkeit des Architekten von der
Baudurchführung voraus. Nur wenn der Architekt frei von Interessen der ausführenden
Firmen ist, kann er die Belange des Bauherrn und des Objektes sachgemäß
vertreten.
Schließen Sie einen schriftlichen Vertrag mit ihm ab, der Rechte und Pflichten
beider Partner eindeutig regelt. Gehen Sie dabei von realistischen Baukosten
aus. Die als Rechtsverordnung der Bundesregierung verbindlich vorgeschriebene
Honorarordnung (H0Al) regelt den Honoraranspruch des Architekten. Bedenken Sie
dabei, daß nur ein auskömmliches Honorar die Unabhängigkeit des Architekten
sichert. Lassen Sie dem Architekten genügend Zeit zur Planung. Freunden Sie
sich mit der Entwurfsidee an, lassen Sie sich die Intentionen erklären. Und ändern
Sie nichts mehr, wenn der Bauplan eingereicht ist. Ein großer Teil aller Fehler
und Kostensteigerungen am Bau resultiert aus den Folgen nachträglicher Änderungen.
Beraten Sie mit dem Architekten gemeinsam die Firmenauswahl. Vertrauen Sie
seiner Praxis und Erfahrung, auch während der Bauausführung.
In jedem Fall. Denn für einen geringen Teil der Gesamtherstellungskosten
erhält der Bauherr das gesamte ,,know how" nämlich alles, was der
Architekt an Erfahrung, Praxis, Organisationstalent, Koordinationvermögen,
technischem Wissen, künstlerischer Intuition, Materialkenntnissen und Behördenumgangsroutine
zu bieten hat. Mit dem Architektenhonorar müssen alle Kosten seines Büros
gedeckt werden. Das Honorar ist nicht Gewinn, sondern Umsatz. Es richtet sich
nach den anrechenbaren Kosten des Objekts und nach den Honorarzonen der Gebührenordnung
HOAl.
Nein. Denn seine eigenen Kosten stiegen in der Vergangenheit stets schneller
als seine Honorare, wobei die Personalkosten am stärksten zu Buche schlugen.
Auch hat der Architekt im planenden Bereich keinerlei Vorteile, wenn sich die
Baukosten erhöhen, denn er erhält seine Vergütung für die Entwürfe nach
seiner Kostenberechnung. Die Ausführungsplanung und die Ausschreibungen werden
nach dem Kostenanschlag auf der Grundlage der Firmenangebote honoriert und nur
die Bauleitung nach den tatsächlichen Kosten. Außerdem verringern sich die
Honorarsätze durch die in die HOAl eingebaute Degression mit steigenden Kosten.
Seine Treuhänderstellung verpflichtet ihn dazu. Die Baukosten werden vom
Architekten durch Berechnung ermittelt und sind vom Bauherrn zu genehmigen.
Mehrkosten treten in erster Linie bei Änderungen im Bauprogramm auf. Der
Architekt bemüht sich in dem ihm vorgegebenen Rahmen um optimale Ergebnisse.
Die beste Empfehlung für den Architekten ist das qualitätsvolle und preisgünstige
Werk.
Nein! Der Architekt lebt von Leistungshonoraren, die deshalb auskömmlich
sein müssen. Seine Einnahmen bestehen weder aus Erfolgshonoraren noch aus
Vermittlungsprovisionen. Vergünstigungen handelt er für seinen Bauherrn aus.
Jede Provisionsannahme von Handwerkern und Lieferanten ist standeswidrig und
zieht berufsgerichtliche Verfahren nach sich.
Ohne Pläne und stimmiges Gesamtkonzept kann auch er nicht bauen. Wo und
nach welchen Qualitätsvorgaben er sie anfertigen läßt, weiß der Bauherr
meist nicht. Vielleicht plant der Unternehmer selbst. Dann hat der Bauherr
keinen unabhängigen Berater mehr, der frei von Lieferanteninteressen ist. Auch
Architekten haben schon manches verpatzt (die Fehler anderer Berufe sind weniger
sichtbar), doch die Masse miserabler Bauten und wirtschaftlicher Reinfälle
gehen auf das Konto nicht ausgebildeter "Planer" aller Sparten.
Andererseits: Es gibt tatsächlich keine zeitgenössischen Beispiele guter
Architektur ohne Architekten. Ähnlich verhält es sich mit der
Innenarchitektur, der Garten- und Landschafts-, sowie der städtebaulichen
Planung: Auch hier ist der Fachmann nicht zu ersetzen.
Für alle eigenen, von ihm zu vertretenen Planungs- und Überwachungsfehler;
hierfür muß er einstehen. Der von Ihnen beauftragte Architekt kann Ihnen - im
Gegensatz zu Planfertigern, die gleichzeitig Bauleistungen erbringen oder
Baustoffe liefern - jederzeit das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
nachweisen. Diese Versicherung dient auch Ihrer Sicherheit. Übrigens: Für die
Haftpflichtversicherung muß er beträchtliche Prämien zahlen.
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